FAQ

Antworten auf häufige Fragen von Studierenden

Dies ist kein offizielles Dokument der Fakultät BGU oder des Bachelor-Prüfungsausschusses, sondern ein Hilfsdokument der Fachschaft Bau. Deshalb sind alle Angaben ohne Gewähr. Studierende sollten im Zweifelsfall bitte in die Sprechstunde des Bachelor-Prüfungsausschusses (http://www.ifv.kit.edu/pab.php) gehen.

Wie ist das Studium aufgebaut?

Das Bachelor-Studium am KIT gliedert sich grob in zwei Abschnitte: In den ersten drei Semestern, dem Grundstudium, werden Grundlagen gelesen – vor allem Höhere Mathematik und Technische Mechanik. In den letzten drei Semestern, dem Grundfachstudium, hörst Du größtenteils anwendungsbezogene Vorlesungen aus den fünf Bereichen des Bauingenieurwesens, die später im Master vertieft werden können: Konstruktiver Ingenieurbau, Wasser und Umwelt, Mobilität und Infrastruktur, Technologie und Management im Baubetrieb sowie Geotechnisches Ingenieurwesen. Außerdem ist im sechsten Semester die Bachelorarbeit vorgesehen.

Diese Angaben beziehen sich auf die sog. „Regelstudienzeit“ von sechs Semestern. Das schaffen aber nur die wenigsten. Es ist also gar nicht schlimm, wenn Du mal eine Prüfung nicht im ersten Versuch bestehst oder Dich nicht an allen Prüfungen versuchst, die laut Studienplan vorgesehen sind. Du bist dann in bester Gesellschaft.

 

 

Was passiert, wenn ich durch eine Prüfung falle?

Nach einem nicht bestandenen ersten schriftlichen Versuch (Noten 4,7 und 5,0) musst Du Dich im nächsten oder übernächsten Semester zur Wiederholung der Prüfung anmelden. (Im Grundfachstudium kannst Du noch an einer freiwilligen mündlichen Zusatzprüfung teilnehmen; s. u.) Der entsprechende Termin kann mit dem Prüfungsplan bestimmt werden.
Wenn Du auch diesen zweiten schriftlichen Versuch nicht bestehst, bist Du automatisch für eine mündliche Nachprüfung angemeldet, die gegen Ende der Semesterferien stattfindet (siehe Prüfungsplan). In der mündlichen Nachprüfung wird entschieden, ob Deine Note 5,0 oder 4,0 ist. Es wird also nicht gemittelt.

Wenn Du auch nach der mündlichen Nachprüfung nicht bestanden hast, ist der Prüfungsanspruch in diesem Modul erloschen – Du wirst exmatrikuliert.
Allerdings ist es dann noch möglich, die Exmatrikulation aufzuheben, indem Du beim Bachelor-Prüfungsausschuss einen Härtefallantrag stellst.

(siehe § 8.2[Ä], § 8.4[Ä])

 

Was ist ein Härtefallantrag?

Einen Härtefallantrag stellst Du beim Prüfungsausschuss, wenn Du an einer Stelle mit der Prüfungsordnung in Konflikt gerätst. Der häufigste Härtefallantrag ist der Antrag auf Zweitwiederholung, den jeder stellt, der die Wiederholungsprüfung einschließlich mündlicher Nachprüfung nicht bestanden hat, aber das Studium noch nicht aufgeben möchte. Im Einzelfall können auch Fristen verlängert werden.
Man darf sich aber nicht darauf verlassen, dass ein Härtefallantrag angenommen wird, da der Prüfungsausschuss jeden Fall einzeln diskutiert und bewertet. Genauere Informationen gibt es in der Sprechstunde des Prüfungsausschusses Bachelor oder bei unserem studentischen Vertreter Patrick Gressler.
Für die Orientierungsprüfungen („Statik starrer Körper“, „Baustoffkunde“ & „Bauphysik“) ist nach SPO § 8.1 ein Antrag auf Zweitwiederholung ausgeschlossen!

(siehe § 8.6, § 14)

 

Was ist das Besondere an Orientierungsprüfungen?

Orientierungsprüfungen sind die Prüfungen zu TM1 (1. Semester), Baustoffkunde und Bauphysik (2. Semester). Inhaltlich sind es ganz normale Prüfungen. Allerdings müssen sie nach dem dritten Semester bestanden sein, ansonsten ist das Studium vorbei.
Das bedeutet, dass Du sie spätestens im zweiten Semester zum ersten Mal schreiben solltest, weil Du sonst einen schriftlichen Versuch verschenkst. Und weil die mündliche Nachprüfung erst nach dem zweiten schriftlichen Versuch möglich ist, gibt es diese auch nicht, wenn Du die Orientierungsprüfungen im dritten Semester zum ersten Mal schreibst.
TM1 kann also um ein Semester geschoben werden, Baustoffkunde und Bauphysik nicht. In Ausnahmefällen, die Du nicht zu vertreten hast, kannst Du einen schriftlichen Antrag auf Fristverlängerung beim Prüfungsausschuss stellen.

(siehe § 8.1)

 

Was muss ich nach dem dritten Semester alles bestanden haben?

Außer den Orientierungsprüfungen kann man alle Prüfungen und Leistungsnachweise auch noch in höheren Semestern schreiben. Allerdings solltest Du beachten, dass Du die Prüfungen in „Konstruktiver Ingenieurbau“, „Geotechnisches Ingenieurwesen“ und „Wasser und Umwelt“ (das sind alle benoteten Prüfungen ab dem 5. Semesters außer Baustatik II) erst schreiben darfst, wenn Du alle Prüfungen in Mechanik, Mathematik und Baukonstruktionen bis auf zwei bestanden hast.

(siehe § 17.4[Ä])

 

Wie unterscheiden sich Prüfungen von Erfolgskontrollen anderer Art?

„Erfolgskontrollen anderer Art“ ist der Oberbegriff für alle Leistungsnachweise, die nicht benotet sind. Ansonsten gelten die gleichen Bedingungen wie für benotete Prüfungen.

(siehe § 8.5[Ä])

 

Wie funktioniert „Prüfungen schieben“?

Eine Prüfung zu schieben, bedeutet, sie nicht in dem Semester zu schreiben, in dem sie laut Studienplan vorgesehen ist. Schieben ist ganz einfach: Du meldest Dich nicht für die Prüfung an. Wenn Du eine schriftliche Prüfung bereits einmal geschrieben, aber nicht bestanden hast, kannst du dir aussuchen, ob Du sie im nächsten oder übernächsten Semester wiederholst. Vor dem ersten Antreten einer Prüfung kannst Du sie (abgesehen von den Orientierungsprüfungen) problemlos mehrere Semester schieben.
Achte aber auf die Abhängigkeiten zwischen den Prüfungen (s. o.) und die Maximalstudienzeit (12 Semester).
Beachte außerdem, dass der Prüfungsausschuss bei einem eventuellen Härtefallantrag auch deine bisher erbrachten Leistungen in die Bewertung einfließen lassen kann.

(siehe § 8.11[Ä])

 

Was ändert sich für die Prüfungen im Grundfachstudium?

Ab dem Grundfachstudium (i.d.R. im 4. Semester) gibt es mehr Möglichkeiten, eine Prüfung zu bestehen.
Zunächst erfolgt wie im Grundstudium die erste schriftliche Prüfung. Danach kannst Du dir aussuchen, ob Du in eine mündliche Zusatzprüfung gehst – auch wenn Du die Schriftliche bestanden hast. Aber Vorsicht: Das Ergebnis aus beiden Prüfungen wird gemittelt; Du kannst Dich durch die Mündliche also auch verschlechtern.
Wenn Du nach der mündlichen Zusatzprüfung die Gesamtprüfung noch nicht bestanden hast, erfolgt wie vorher auch die zweite schriftliche Prüfung. Wenn Du durch die zweite schriftliche Prüfung durchfällst, gibt es wie im Grundstudium auch eine verpflichtende mündliche Nachprüfung.
Außerdem werden die Prüfungen im Grundfachstudium doppelt gewichtet.

(siehe § 8.7, § 18.2)

 

Darf ich ein Wahlpflichtfach abwählen, wenn ich es einmal nicht bestanden habe?

Einmal geschriebene Wahlpflichtfächer müssen bestanden werden. Beim Antritt der ersten Prüfung wird also aus dem Wahlpflichtfach ein Pflichtfach für Dich. Wenn Du das nach den verschiedenen Möglichkeiten nicht bestehst, wirst Du exmatrikuliert.

 

Wie berechnet sich meine Durchschnittsnote?

Deine Bachelornote wird aus 74 benoteten LP des Grundstudiums und 80 benoteten LP des Grundfachstudiums (in doppelter Gewichtung) gebildet. Dabei wird viel abgerundet.
Zuerst berechnen sich die Noten der einzelnen Fächer, indem die Noten der Module nach Leistungspunkten gewichtet gemittelt werden. Von dieser „Fachnote“ werden für die weitere Berechnung alle Nachkommastellen außer der ersten gestrichen. Die anhand der Leistungspunkte gemittelten Fachnoten ergeben dann Deine gesamte Durchschnittsnote.
Es wird also immer auf die für Dich bessere Note gerundet und die Gesamtnote ist nie schlechter als der Durchschnitt aller Prüfungsnoten.

(siehe § 7.4, § 7.10, § 18.2)

 

Nach welcher Fassung der Prüfungsordnung studiere ich?

Den Bachelorstudiengang Bauingenieurwesen gibt es am KIT seit 2009. Dement-sprechend ist auch die erste Fassung der Prüfungsordnung aus dem Jahr 2009. Seitdem gab es zwei Änderungen der Prüfungsordnung im Jahr 2011 und im Jahr 2014. Grundsätzlich studieren alle, die ihren Bachelor im Wintersemester 2011 oder später begonnen haben, nach der SPO von 2014. Früher galt für sie die SPO von 2011, aber die jüngste Änderung wurde für sie automatisch gültig. Wenn Du im Jahr 2009 oder 2010 Dein Bachelorstudium begonnen hast, galt für Dich damals die SPO von 2009. 2011 konntest Du in die SPO von 2011 wechseln. Wenn Du das getan hast, gilt für Dich jetzt die SPO von 2014. Wenn Du damals nicht gewechselt hast, bist Du nach wie vor in der SPO von 2009 immatrikuliert.